AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 01/2023

§ 1 - Allgemeines

Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlich ausführen.

§ 2 – Vertragsschluss/ Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge stellen grundsätzlich kein bindendes Angebot dar. Sie sind stets freibleibend, soweit sie nicht befristet sind oder ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden. Das bindende Angebot erfolgt grundsätzlich seitens des Kunden durch Auftragserteilung/ Bestellung in schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder sonstiger Form, es sei denn es wurde bereits ein verbindliches Angebot durch uns abgegeben.

Mit dem Angebot des Kunden kommt der Auftrag erst zustande, wenn das Angebot von uns durch schriftliche Erklärung (auch Telefax, Datenübermittlung per Messenger-Dienste oder Email) ohne Einschränkungen oder Änderungen angenommen wurden, spätestens jedoch mit dem Beginn der Ausführung des Auftrags. Der Kunde hält sich ohne anderslautende Vereinbarung für die Dauer von zwei Wochen, beginnend mit dem Eingang des Angebotes, an sein Angebot gebunden.

§ 3 – Vertragsausführung bei Werk-/ Reparaturleistungen

Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag zwischen uns und dem Kunden bestimmt. Geänderte oder zusätzlich gewünschte Arbeiten sind uns gegenüber schriftlich, möglichst vor Beginn der Vertragsausführung, mitzuteilen und von uns schriftlich zu bestätigen. Nach Beginn der Vertragsausführung sind oder ohne unsere Zustimmung besteht kein Anspruch auf die abweichend vom Vertrag gewünschten Änderungen.

Sofern der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die VOB/Teil B, sowie §§ 647 – 648a BGB, sofern im Auftrag selbst oder diesen AGB keine abweichende Regelung getroffen wurde.

§ 4 – Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen auf eigene Kosten selbst Beizubringen. Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dass wir die Kündigung zu vertreten haben, so haben wir das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 Prozent des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Die Darlegung eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.

§ 5 – Angaben

Technische Daten, Maße, Produktinformationen etc. zu unseren Leistungen sind nur ungefähr und keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

§ 6 – geistiges Eigentum

An allen in Zusammenhang mit dem der Auftragserteilung oder Geschäftsanbahnung dem Kunden gegenüber überlassenen Unterlagen (Zeichnungen, Pläne, Unterlagen, Kostenvoranschlag etc.) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung vervielfältig bzw. an Dritte weitergegeben werden. Im Falle des Missbrauchs sind wir berechtigt die Kosten zur Erstellung der Unterlagen für den Vertragspartner zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadensbetrages bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden steht es frei im Einzelfall nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

§ 7 – Preise, Zahlungsbedingungen

Ist der Kunde Verbraucher verstehen sich unsere Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist der Kunde Unternehmer verstehen sich unsere Preise rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Unsere Rechnungen für Lieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, Reparatur- und Montagerechnungen sofort nach Rechnungsempfang, ohne Abzug zu zahlen. Wir sind berechtigt für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.

Bei Unternehmern, tritt bei ungenügender Sicherheit, Zahlungsschwierigkeiten oder dergleichen für sämtliche Forderungen sofortige Fälligkeit ein, auch kann Vorkasse oder Barzahlung verlangt werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, sämtliche dem Kunden geschuldeten Leistungen zurückzuhalten, gleich, auf welchem Rechtsgrund diese beruhen. Diskont- oder sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort zur Zahlung fällig.

§ 8 – Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrechte/ Abtretung

Gegen unsere Forderungen darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden oder wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Selbiges gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten des Kunden.

Ist der Kunde Unternehmer, ist die Abtretung von Mängelgewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

§ 9 – Liefer- und Leistungszeit

Leistungs- und Liefertermine oder Fristen, sind unverbindliche Angaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Sie gelten nur annäherungsweise und beschreiben den voraussichtlichen Leistungs-/ Liefertermin. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungs-/ Liefertermine oder Fristen setzt die rechtzeige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden sowie die vom Kunden seinerseits geschuldeten Mitwirkungshandlungen voraus.

Der Kunde kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Leistungs-/ Liefertermins uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist die Leistung zu erbringen. Wenn wir diese fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt jedoch nur, wenn wir das verstreichen lassen der Frist zu vertreten haben oder unserer Informationspflicht bei nicht zu vertretenden Gründen nicht nachgekommen sind.

Bei Leistungsverzug durch nicht von uns aus zu vertretenden Gründen wie Lieferung oder Leistungsverzug unser Lieferanten trotz ordnungsgemäßer Eindeckung oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unsere Kunden unverzüglich über ersichtliche Leistungsverschiebungen unterrichten. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, soweit wir unserer vorstehenden Unterrichtungspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungs- oder Herstellungsrisiko übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere gleich: Streik, unverschuldete Transportengpässe, Energie- und Rohstoffknappheit, behördliche Eingriffe, widerrechtliche Eingriffe Dritter (Sabotage) unverschuldete Betriebsbeeinträchtigungen durch Wasser, Feuer und Maschinenschäden sowie sonstige Behinderungen, die nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Bei einer Leistungsverzögerung von mehr als vier Wochen, sind jedoch beide Vertragsparteien jeweils berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wurde eine Teilleistung bereits erbracht, so ist der Rücktritt vom gesamten Vertrag nur zulässig, wenn dem Kunden die Annahme der Teilleistung unzumutbar ist.

§ 10 – Mängelgewährleistung

Bei gebrauchten Verkaufsgegenständen ist die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt. Wir haften für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Der Kunde hat uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen zu geben. Andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Erfüllungsort des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Ansprüche auf Gewährleistung und Schadensersatz des Unternehmers verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Ebenso bei arglistig verschwiegenen Mängeln, Lieferregress oder Bauwerken.

§ 11 – Gefahrübergang bei Kauf- und Werklieferungsverträgen

Handelt der Kunde als Unternehmer, so geht das Risiko der zufälligen Beschädigung oder des Verlusts der Ware auf ihn über,
- wenn die Ware nicht in unseren Geschäftsräumen übergeben wird, zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur oder, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet, zu dem Zeitpunkt, zu dem wir die Übergabe in verzugsbegründender Weise anbieten;
- wenn die Ware in unseren Geschäftsräumen übergeben wird oder werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem wir den Kunden darüber informieren, dass die Ware zur Abholung bereitsteht.

Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang uneingeschränkt. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 12 – Rügepflicht des Unternehmers bei Kauf- und Werklieferungsverträgen

Ist der Kunde Unternehmer sind Liefergegenstände unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich unter Nennung des Mangels zu rügen.

§ 13 – Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig (z. B. Zahlungsverzug) verhält. Dies umfasst das Recht, bereits ein- bzw. angebaute Gegenstände wieder raus- bzw. abzubauen, soweit diese Gegenstände nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes oder einer Sache sind. Zu diesem Zweck dürfen wir die Räumlichkeiten/ Grundstücke des Kunden betreten. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 14 – Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie auf unseren Briefköpfe und im Impressum. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 15 – Sonstiges, Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist für Unternehmer Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz Bramsche. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.